Verkaufs-, Lieferungs- und Zahlungsbedingungen

Alle Angebote, Verträge und Lieferungen erfolgen aufgrund der nachstehenden Bedingungen, die jeder Besteller durch Erteilung seines Auftrages verbindlich anerkennt. Abweichende Absprachen bedürfen in jedem Fall der schriftlichen Bestätigung des Verkäufers. Von diesen Bedingungen abweichende allgemeine Geschäftsbedingungen des Käufers werden nicht Bestandteil des Vertrages, auch wenn der Verkäufer ihnen nicht ausdrücklich widersprochen hat.

 

1. Angebot. Alle Angebote und Preise sind freibleibend und ohne Rückwirkung auf frühere Verkäufe. Frühere Preise verlieren mit Erscheinen dieser Liste ihre Gültigkeit. Alle Geschäfte gelten erst dann als abgeschlossen, wenn sie schriftlich bestätigt sind.
2. Preise. Zur Berechnung kommen die am Tage der Lieferung gültigen Listenpreise. Diese gelten netto, für Lieferung ab Lager. Unvorhergesehene Mehrkosten wie Vorfracht, Zoll, amtliche Abgaben sowie Kostensteigerungen und besondere über die vertraglich vereinbarte Leistung hinausgehende Leistungen, die in der Kalkulation der Preise nicht berücksichtigt sind, gehen zu Lasten des Käufers.Sämtliche vereinbarten oder aus sich der Preisliste ergebenden Preise sind Netto-Preise, zu denen jeweils die gültige Mehrwertsteuer gesondert berechnet wird.
3. Berechnung. Die Mengenberechnung erfolgt nach handelsüblichen Mengenstaffeln. Berechnet wird jede Sorte getrennt nach der abgeschlossenen Menge. Die menge wird an die Verpackung angepasst. Die Verpackung wird von uns gestellt. Sie wird billigst berechnet. Eventuell anfallende Versandkosten gehen zu Lasten des Käufers.
4. Sondervereinbarungen. Eingeräumte Sonderpreise sind nur gültig, solange die vereinbarten Zahlungsfristen eingehalten werden. Bei Fristüberschreitung erfolgt eine Nachberechnung bis zur Höhe des Listenpreises, zuzüglich aller verauslagten Fracht- und Verpackungskosten.
5. Lieferung. Die Erfüllung des Auftrages darf durch Teillieferungen erfolgen. Fehlende Sorten oder Größen werden bestmöglich ersetzt, sofern dies bei der Auftragserteilung nicht ausdrücklich verbeten wurde. Aufträge auf Artikel, die noch nicht verfügbar sind, werden nur unter der Voraussetzung Durchschnittsernte marktfähiger Ware und des guten Eingangs angenommen. Bei geringerem Aufkommen bin ich zu verhältnismäßiger Minderung berechtigt, der Käufer zur Abnahme der Minderlieferung verpflichtet. Angegebene Liefertermine sind nur als annähernd zu betrachten. Höhere Gewalt und von uns nicht zu vertretende Leistungsstörungen befreien von der Einhaltung des gewünschten Liefertermins und berechtigen den Käufer nicht, vom Vertrag zurückzutreten oder Schadensansprüche wegen verspäteter Lieferung geltend zu machen.
Bei Überschreitung verbindlich zugesagter Lieferfristen hat der Käufer das Recht, uns schriftlich eine Nachfrist von 3 Wochen zu setzen und nach Fristablauf vom Vertrag zurückzutreten. Weitergehende Ansprüche aus Lieferverzug sind ausgeschlossen; insbesondere stehen dem Käufer Schadensersatzansprüche wegen eines mittelbaren oder unmittelbaren Schadens nicht zu.
Sorten oder Terminänderungen können nur vorgenommen werden, wenn dies die Kulturplanung noch zulässt. Ein Anspruch auf Änderung besteht nicht.
6. Versand. Der Versand geschieht nach deutlich zu erteilenden Versandvorschriften auf Rechnung und Gefahr des Bestellers. Wird die Versandart uns überlassen, so handeln wir nach bestem Ermessen, ohne jedoch eine Haftung zu übernehmen.
Nimmt der Käufer die Ware nicht ab, so trägt er ohne Rücksicht auf sein Verschulden alle daraus erstehenden Schäden und Kosten, auch im Falle des Untergangs der Ware.
7. Rücktritt. Ich bin ohne Setzung einer Nachfrist berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten, wenn sich der Kunde im Verzug der Abnahme oder Zahlung befindet oder falls mir Zweifel über die Kreditwürdigkeit des Käufers entstehen und der Letztere dem Verlangen nach Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung nicht nachkommt. Dies gilt auch dann, wenn die Überschuldung oder Zahlungsunfähigkeit bereits zur Zeit des Kaufabschlusses bestanden hat. Eventuelle Schadensersatzansprüche bleiben vorbehalten.
Außerdem bin ich zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt, wenn die Lieferung und Beschaffung der vom Kunden bestellten Größe oder Sorte unmöglich ist und der Besteller eine Ersatzlieferung ablehnt.
Rücknahme von Verpackungen, deren Verschluß verletzt oder deren Inhalt angebrochen wurde, kann nicht erfolgen.
8. Zahlungsfristen. Alle Rechnungen sind, sofern nicht anders schriftlich vereinbart wurde, sofort netto zur Zahlung fällig. Fällige Beträge sind mit 6% über dem jeweiligen Diskontsatz der Deutschen Bundesbank zu verzinsen. Die Anrechnung eingehender Zahlung erfolgt gemäß 366 BGB. Die Zahlung mit Wechsel oder Schecks bedarf einer besonderen Vereinbarung. Sämtliche Gebühren des Zahlungsverkehrs gehen zu Lasten des Käufers.
9. Aufrechnung und Zurückbehaltung. Dem Käufer steht ein Zurückbehaltungsrecht nur zu, sofern es sich um unbestrittenes oder rechtskräftig festgestellte und fällige Forderung handelt, die auf dem selben Vertragsverhältnis beruhen. Dasselbe gilt für Aufrechnung.
10. Eigentumsvorbehalt. Alle von mir gelieferten Waren bleiben bis zur endgültigen Bezahlung sämtlicher Forderungen und Begleichung eines etwa zu Lasten des Käufers sich ergebenden Kontokorrentsaldos mein Eigentum. Der Käufer ist berechtigt, die Ware unter Beachtung der berechtigten Interessen der Firma Coldewey weiter zu veräußern (verlängerter Eigentumsvorbehalt). Er tritt schon jetzt alle aus solchen Verkäufen resultierenden Forderungen gegenüber seinen Abnehmern in Höhe der Forderung der Firma Coldewey an mich ab. Die Firma Coldewey nimmt die Abtretung an. Auf Verlangen ist der Käufer verpflichtet, Namen und Anschrift der Abtretung bekanntzugeben. Ich bin berechtigt, den Abnehmern die Abtretung mitzuteilen.
11. Mängelrüge und Transportschäden. Jede Sendung ist unverzüglich nach Ablieferung zu prüfen. Offensichtliche Mängel sind innerhalb von 2 Tagen anzuzeigen. Mängel, die erst später erkennbar sind, müssen unverzüglich angezeigt werden, sobald sie erkennbar sind. Bei Beanstandung der gelieferten Ware hat der Empfänger für eine einstweilige kostenfreie und sachgemäße Ware zu sorgen.
Es ist unbedingt nötig, dass bei der Abnahme des Gutes von der Bahn, Post usw. Gewicht und Stückzahl geprüft und gegebenenfalls das Mindergewicht oder die Zahl fehlender Stücke amtlich bescheinigt werden. Äußerlich nicht erkennbare Mängel müssen gleich nach ihrer Entdeckung unter Mitwirkung des Transportunternehmers festgestellt werden. Die Anzeige an die Post muß innerhalb 24 Stunden, an die Bahn innerhalb 1 Woche nach Abnahme schriftlich erfolgen. Schadensersatzansprüche sind bei dem Transportunternehmen zu stellen. Im Falle der Ablehnung oder nur teilweisen Befriedigung wenden Sie sich mit den amtlichen Unterlagen an uns.
12. Gewährleistung. Die Gewährleistung beschränkt sich auf Ersatzlieferung. Komme ich nicht innerhalb von 3 Wochen nach Eingang der schriftlichen Mängelrüge meiner Ersatzpflicht nach, oder schlägt die Ersatzlieferung fehl, so stehen dem Käufer die gesetzlichen Gewährleistungsrechte mit Ausnahme des Anspruchs auf Schadensersatz wegen Nichterfüllung zu. Ausgeschlossen ist auf jeden Fall eine Ersatzpflicht des Verkäufers wegen aller Schäden, die Folge der mangelhaften Lieferung oder mangelhaften Ersatzlieferung sind, oder die im Zusammenhang der Lieferung oder Ersatzlieferung vom Verkäufer oder seinen Hilfspersonen verursacht werden. Dies gilt nicht, wenn der Verkäufer oder seine Hilfspersonen vorsätzlich oder grob fahrlässig gehandelt haben.
13. Besonderheiten der Gewährleistung. Es ist jederzeit unser eifrigstes Bestreben, nur erstklassige, hochkeimfähige und sortenechte Ware zu liefern. Für die Entwicklung der angelegten Kultur kann jedoch keine Gewähr übernommen werden, da diese von Einflüssen abhängig ist, die nicht kontrollierbar sind. Eine Haftung für das mehr oder weniger befriedigende Wachstum und Blühen kann nicht übernommen werden. Alle Kulturinformationen, auch die unserer Mitarbeiter werden nach bestem Wissen und Gewissen, aber unverbindlich und ohne jede Haftung gegeben.
Ausgeschlossen ist die Haftung für einen Befall oder die Übertragung von Krankheiten und Schädlingen durch die gelieferte Ware.
14. Sonderbedingungen. Sämtliches Saat- und Pflanzgut wird nur zur Heranzucht von Erzeugnissen, die zum Verbrauch bestimmt sind, verkauft. Eine Verwendung zur Vermehrung ist ausdrücklich untersagt.
Saatgut und Pflanzgut von geschützten Sorten sowie von Sorten, deren Bezeichnung als Warenzeichen eingetragen ist, darf der Käufer nur unter den geschützten Bezeichnungen anbieten und weiterveräußern. Das Anbieten und Verbringen von Saatgut geschützter Sorten in die Gebiete außerhalb der Bundesrepublik Deutschland bedarf der Genehmigung des jeweiligen Züchters.
Mit der Erteilung eines Auftrages anerkennt der Besteller das uneingeschränkte Nachbauverbot für geschützte Sorten bzw. Sorten, welche unter Warenzeichen verkauft werden.
15. Schlussbestimmungen und Gerichtsstand. Alle Vereinbarungen, Nebenabreden und Vertragsänderungen sind nur in schriftlicher Form wirksam. Der Vertrag und die allgemeinen Geschäftsbedingungen bleiben auch bei Unwirksamkeit einzelner ihrer Bestimmung gültig. Erfüllungsort für beide Parteien ist 27755 Delmenhorst, die gilt auch für Scheck- und Wechselverbindlichkeiten.
Als Gerichtsstand wird für folgende Sonderfälle ebenfalls das für den Erfüllungsort dem jeweiligen Streitwert nach zuständig Gericht vereinbart:
B) wenn der Käufer Vollkaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich rechtliches Sondervermögen ist,
B) wenn der Käufer seinen allgemeinen Gerichtsstand im Ausland hat oder nach Vertragsabschluß in das Ausland verlegt oder zum Zeitpunkt der Klageerhebung unauffindbar ist,
C) generell bei allen Vertragspartnern für das Mahnverfahren.

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