|
1. Angebot.
Alle Angebote und Preise sind freibleibend und ohne Rückwirkung auf
frühere Verkäufe. Frühere Preise verlieren mit Erscheinen
dieser Liste ihre Gültigkeit. Alle Geschäfte gelten erst dann
als abgeschlossen, wenn sie schriftlich bestätigt sind.
2. Preise. Zur Berechnung kommen die am Tage der Lieferung gültigen
Listenpreise. Diese gelten netto, für Lieferung ab Lager. Unvorhergesehene
Mehrkosten wie Vorfracht, Zoll, amtliche Abgaben sowie Kostensteigerungen
und besondere über die vertraglich vereinbarte Leistung hinausgehende
Leistungen, die in der Kalkulation der Preise nicht berücksichtigt
sind, gehen zu Lasten des Käufers.Sämtliche vereinbarten oder
aus sich der Preisliste ergebenden Preise sind Netto-Preise, zu denen
jeweils die gültige Mehrwertsteuer gesondert berechnet wird.
3. Berechnung. Die Mengenberechnung erfolgt nach handelsüblichen
Mengenstaffeln. Berechnet wird jede Sorte getrennt nach der abgeschlossenen
Menge. Die menge wird an die Verpackung angepasst. Die Verpackung wird
von uns gestellt. Sie wird billigst berechnet. Eventuell anfallende Versandkosten
gehen zu Lasten des Käufers.
4. Sondervereinbarungen. Eingeräumte Sonderpreise sind nur gültig,
solange die vereinbarten Zahlungsfristen eingehalten werden. Bei Fristüberschreitung
erfolgt eine Nachberechnung bis zur Höhe des Listenpreises, zuzüglich
aller verauslagten Fracht- und Verpackungskosten.
5. Lieferung. Die Erfüllung des Auftrages darf durch Teillieferungen
erfolgen. Fehlende Sorten oder Größen werden bestmöglich
ersetzt, sofern dies bei der Auftragserteilung nicht ausdrücklich
verbeten wurde. Aufträge auf Artikel, die noch nicht verfügbar
sind, werden nur unter der Voraussetzung Durchschnittsernte marktfähiger
Ware und des guten Eingangs angenommen. Bei geringerem Aufkommen bin ich
zu verhältnismäßiger Minderung berechtigt, der Käufer
zur Abnahme der Minderlieferung verpflichtet. Angegebene Liefertermine
sind nur als annähernd zu betrachten. Höhere Gewalt und von
uns nicht zu vertretende Leistungsstörungen befreien von der Einhaltung
des gewünschten Liefertermins und berechtigen den Käufer nicht,
vom Vertrag zurückzutreten oder Schadensansprüche wegen verspäteter
Lieferung geltend zu machen.
Bei Überschreitung verbindlich zugesagter Lieferfristen hat der Käufer
das Recht, uns schriftlich eine Nachfrist von 3 Wochen zu setzen und nach
Fristablauf vom Vertrag zurückzutreten. Weitergehende Ansprüche
aus Lieferverzug sind ausgeschlossen; insbesondere stehen dem Käufer
Schadensersatzansprüche wegen eines mittelbaren oder unmittelbaren
Schadens nicht zu.
Sorten oder Terminänderungen können nur vorgenommen werden,
wenn dies die Kulturplanung noch zulässt. Ein Anspruch auf Änderung
besteht nicht.
6. Versand. Der Versand geschieht nach deutlich zu erteilenden Versandvorschriften
auf Rechnung und Gefahr des Bestellers. Wird die Versandart uns überlassen,
so handeln wir nach bestem Ermessen, ohne jedoch eine Haftung zu übernehmen.
Nimmt der Käufer die Ware nicht ab, so trägt er ohne Rücksicht
auf sein Verschulden alle daraus erstehenden Schäden und Kosten,
auch im Falle des Untergangs der Ware.
7. Rücktritt. Ich bin ohne Setzung einer Nachfrist berechtigt, vom
Vertrag zurückzutreten, wenn sich der Kunde im Verzug der Abnahme
oder Zahlung befindet oder falls mir Zweifel über die Kreditwürdigkeit
des Käufers entstehen und der Letztere dem Verlangen nach Vorauszahlung
oder Sicherheitsleistung nicht nachkommt. Dies gilt auch dann, wenn die
Überschuldung oder Zahlungsunfähigkeit bereits zur Zeit des
Kaufabschlusses bestanden hat. Eventuelle Schadensersatzansprüche
bleiben vorbehalten.
Außerdem bin ich zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt, wenn
die Lieferung und Beschaffung der vom Kunden bestellten Größe
oder Sorte unmöglich ist und der Besteller eine Ersatzlieferung ablehnt.
Rücknahme von Verpackungen, deren Verschluß verletzt oder deren
Inhalt angebrochen wurde, kann nicht erfolgen.
8. Zahlungsfristen. Alle Rechnungen sind, sofern nicht anders schriftlich
vereinbart wurde, sofort netto zur Zahlung fällig. Fällige Beträge
sind mit 6% über dem jeweiligen Diskontsatz der Deutschen Bundesbank
zu verzinsen. Die Anrechnung eingehender Zahlung erfolgt gemäß
366 BGB. Die Zahlung mit Wechsel oder Schecks bedarf einer besonderen
Vereinbarung. Sämtliche Gebühren des Zahlungsverkehrs gehen
zu Lasten des Käufers.
9. Aufrechnung und Zurückbehaltung. Dem Käufer steht ein Zurückbehaltungsrecht
nur zu, sofern es sich um unbestrittenes oder rechtskräftig festgestellte
und fällige Forderung handelt, die auf dem selben Vertragsverhältnis
beruhen. Dasselbe gilt für Aufrechnung.
10. Eigentumsvorbehalt. Alle von mir gelieferten Waren bleiben bis zur
endgültigen Bezahlung sämtlicher Forderungen und Begleichung
eines etwa zu Lasten des Käufers sich ergebenden Kontokorrentsaldos
mein Eigentum. Der Käufer ist berechtigt, die Ware unter Beachtung
der berechtigten Interessen der Firma Coldewey weiter zu veräußern
(verlängerter Eigentumsvorbehalt). Er tritt schon jetzt alle aus
solchen Verkäufen resultierenden Forderungen gegenüber seinen
Abnehmern in Höhe der Forderung der Firma Coldewey an mich ab. Die
Firma Coldewey nimmt die Abtretung an. Auf Verlangen ist der Käufer
verpflichtet, Namen und Anschrift der Abtretung bekanntzugeben. Ich bin
berechtigt, den Abnehmern die Abtretung mitzuteilen.
11. Mängelrüge und Transportschäden. Jede Sendung ist unverzüglich
nach Ablieferung zu prüfen. Offensichtliche Mängel sind innerhalb
von 2 Tagen anzuzeigen. Mängel, die erst später erkennbar sind,
müssen unverzüglich angezeigt werden, sobald sie erkennbar sind.
Bei Beanstandung der gelieferten Ware hat der Empfänger für
eine einstweilige kostenfreie und sachgemäße Ware zu sorgen.
Es ist unbedingt nötig, dass bei der Abnahme des Gutes von der Bahn,
Post usw. Gewicht und Stückzahl geprüft und gegebenenfalls das
Mindergewicht oder die Zahl fehlender Stücke amtlich bescheinigt
werden. Äußerlich nicht erkennbare Mängel müssen
gleich nach ihrer Entdeckung unter Mitwirkung des Transportunternehmers
festgestellt werden. Die Anzeige an die Post muß innerhalb 24 Stunden,
an die Bahn innerhalb 1 Woche nach Abnahme schriftlich erfolgen. Schadensersatzansprüche
sind bei dem Transportunternehmen zu stellen. Im Falle der Ablehnung oder
nur teilweisen Befriedigung wenden Sie sich mit den amtlichen Unterlagen
an uns.
12. Gewährleistung. Die Gewährleistung beschränkt sich
auf Ersatzlieferung. Komme ich nicht innerhalb von 3 Wochen nach Eingang
der schriftlichen Mängelrüge meiner Ersatzpflicht nach, oder
schlägt die Ersatzlieferung fehl, so stehen dem Käufer die gesetzlichen
Gewährleistungsrechte mit Ausnahme des Anspruchs auf Schadensersatz
wegen Nichterfüllung zu. Ausgeschlossen ist auf jeden Fall eine Ersatzpflicht
des Verkäufers wegen aller Schäden, die Folge der mangelhaften
Lieferung oder mangelhaften Ersatzlieferung sind, oder die im Zusammenhang
der Lieferung oder Ersatzlieferung vom Verkäufer oder seinen Hilfspersonen
verursacht werden. Dies gilt nicht, wenn der Verkäufer oder seine
Hilfspersonen vorsätzlich oder grob fahrlässig gehandelt haben.
13. Besonderheiten der Gewährleistung. Es ist jederzeit unser eifrigstes
Bestreben, nur erstklassige, hochkeimfähige und sortenechte Ware
zu liefern. Für die Entwicklung der angelegten Kultur kann jedoch
keine Gewähr übernommen werden, da diese von Einflüssen
abhängig ist, die nicht kontrollierbar sind. Eine Haftung für
das mehr oder weniger befriedigende Wachstum und Blühen kann nicht
übernommen werden. Alle Kulturinformationen, auch die unserer Mitarbeiter
werden nach bestem Wissen und Gewissen, aber unverbindlich und ohne jede
Haftung gegeben.
Ausgeschlossen ist die Haftung für einen Befall oder die Übertragung
von Krankheiten und Schädlingen durch die gelieferte Ware.
14. Sonderbedingungen. Sämtliches Saat- und Pflanzgut wird nur zur
Heranzucht von Erzeugnissen, die zum Verbrauch bestimmt sind, verkauft.
Eine Verwendung zur Vermehrung ist ausdrücklich untersagt.
Saatgut und Pflanzgut von geschützten Sorten sowie von Sorten, deren
Bezeichnung als Warenzeichen eingetragen ist, darf der Käufer nur
unter den geschützten Bezeichnungen anbieten und weiterveräußern.
Das Anbieten und Verbringen von Saatgut geschützter Sorten in die
Gebiete außerhalb der Bundesrepublik Deutschland bedarf der Genehmigung
des jeweiligen Züchters.
Mit der Erteilung eines Auftrages anerkennt der Besteller das uneingeschränkte
Nachbauverbot für geschützte Sorten bzw. Sorten, welche unter
Warenzeichen verkauft werden.
15. Schlussbestimmungen und Gerichtsstand. Alle Vereinbarungen, Nebenabreden
und Vertragsänderungen sind nur in schriftlicher Form wirksam. Der
Vertrag und die allgemeinen Geschäftsbedingungen bleiben auch bei
Unwirksamkeit einzelner ihrer Bestimmung gültig. Erfüllungsort
für beide Parteien ist 27755 Delmenhorst, die gilt auch für
Scheck- und Wechselverbindlichkeiten.
Als Gerichtsstand wird für folgende Sonderfälle ebenfalls das
für den Erfüllungsort dem jeweiligen Streitwert nach zuständig
Gericht vereinbart:
B) wenn der Käufer Vollkaufmann, eine juristische Person des öffentlichen
Rechts oder ein öffentlich rechtliches Sondervermögen ist,
B) wenn der Käufer seinen allgemeinen Gerichtsstand im Ausland hat
oder nach Vertragsabschluß in das Ausland verlegt oder zum Zeitpunkt
der Klageerhebung unauffindbar ist,
C) generell bei allen Vertragspartnern für das Mahnverfahren.
zurück
|